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In eigener Sache: Leistungsschutzrecht

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Am 1. März 2013 hat der Bundestag das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) verabschiedet. Nach der Eigendarstellung der Verlegerverbände sollte damit eine Schutzlücke geschlossen werden. Aus Sicht vieler Internetnutzer stellt es eine Einschränkung der Freiheit und der Möglichkeiten dar, die das World Wide Web bietet. Den Gesetzgebungsprozess begleitete eine massive Kampagne der Verlegerverbände und auch wenn es im letzten Moment noch Änderungen gab, stellt das LSR einen Einschnitt für die publizisitische Arbeit im Netz dar.
Formal ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zwar noch nicht in Kraft, trotzdem muss sich auch Lokalblog wie der Singold Bote Gedanken machen, wie er sich als Presseerzeugnis zum LSR verhält. Kurz gesagt: So weit es Links auf singold-bote.de betrifft wird das LSR nicht geltend gemacht. Im Gegenzug werden zukünftig keine Medien mehr verlinkt, die sich für das LSR engagiert oder nicht deutlich davon distanziert haben. Im Sinne eines Redaktionsmanifests, ist das in der FAQ Wie steht der Singold Bote zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger? dokumentiert.

Diese wurde gestern veröffentlicht und zusammen mit dem folgenden Kommentar über die einschlägigen Kanäle verteilt.

Es gibt keinen Grund so zu tun, als wenn das Leistungsschutzrecht für Verleger keine Auswirkungen auf Blogger hätte. Das Gesetz beschränkt den Informationsfluss im Internet und damit betrifft es jeden, für den das Internet eine offene Wissensplattform ist und damit mehr ist als ein reiner Distributionskanal.

Der maßgeblich von den Verlegern beeinflusste Entstehungsprozess des Gesetzes zeigt, dass sie bereitwillig die Freiheit des Internets einschränken, um ihr Geschäftsmodell zu sichern. Sie haben das Web nicht verstanden und daher ist es nur gerecht, wenn sie nicht mehr mit diesem Web verknüpft werden.

Aus dem Grund wird der Singold Bote nicht mehr auf Webseiten verlinken, die unter das Leistungsschutzrecht für Verleger fallen und/oder dessen negativen Auswirkungen gefördert haben.

Alternativ wird auf für Hintergrundinformationen auf Medien verlinkt, die den Möglichkeiten des Internets nicht negativ gegenüberstehen. Das wird zwar zunächst einen gewissen Mehraufwand bei der Recherche notwendig machen, sich aber langfristig positiv auf den freien Wissenstransfer im Web auswirken.

LSR-Verfechter haben das Web (noch) nicht verstanden

Heute Morgen füllte das Echo darauf die Redaktionsmailbox. Ein paar Fragen, ein bisschen Schulterklopfen und auch Unverständnis. Tenor der Kritik war, dass sich dabei um eine plakative Strafaktion handle, weil das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ja um Suchmaschinen und nicht Artikel betreffe. Aus Sicht einer bisher verlinkten Zeitung mag das wie eine Strafaktion wirken, insofern haben diese Kritiker das Web und den Wert von Verlinkungen erkannt, allerdings lässt sich die Verlinkung in einem Artikel nicht wirklich scharf von dem trennen, was eine Suchmaschine oder ein anderer Aggregator macht, dafür ist der Gesetzestext schlicht zu schwammig formuliert. Hinzukommt, dass der Singold Bote ja nicht nur selbst erstellte Artikel im Blog veröffentlicht, sondern weitere Social-Media-Kanäle verwendet, wo bisher freizügig auf Inhalte verlinkt wurde, die zukünftig unter das LSR fallen. Wie beispielsweise @SingoldBote auf Twitter, wo Informationen als Links und Artikelausrisse, die sog. Snippets, zur Verfügung gestellt werden. Das sieht zwar alles 100% handgemacht aus, im Hintergrund werkeln da aber schon jetzt Algorithmen, die das Internet nach neuen Artikeln zu bestimmten Themen durchsuchen, bevor sie dann manuell via Twitter geteilt werden. Der letzte Schritt das vollständig zu automatisieren ist nicht mehr weit und damit wäre das Angebot auch schnell ein Kandidat um unter die Einschränkungen des LSR zu fallen.

Wer nun glaubt die halb- bzw. vollautomatische Aggregation und Kuration von Inhalten, nutze fremde Arbeit, eben die der klassischen Verleger, aus, ist auf dem Holzweg. Vermutlich speist sich der Irrglaube aus der Gewohnheit, mit der Zeitungen früher gelesen wurden. Die Abonnenten hatte eine, manchmal zwei Zeitungen, die von vorne bis hinten durchgeblättert und manchmal auch gelesen wurden. Die Leserschaft fühlte sich damit informiert und sah keinen Grund sich in anderen Medien, sofern es die überhaupt gab, detaillierter zu informieren. Im Web ist die Sache ganz anders, da wird schon einmal nicht geblättert. Das bedeutet praktisch, dass nach der Lektüre eines Artikel schon wieder Schluss sein kann und der geneigte Leser zur nächsten Webseite surft. Außerdem ist das Angebot größer. Nicht unbedingt besser, aber es gibt eben mehr und gerade wenn es um Inhalte geht, die von Agenturen und aus Presseabteilungen stammen ist es reichlich egal, ob man die auf dem Portal der hiesigen Lokalzeitung oder beim Online-Ableger eines journalistischen Schwergewichts liest. Dafür braucht es Wegweiser, die im Wust der gleichklingenden Texte die lesenswerten herauspicken und Themen jenseits des Mainstreams etwas mehr Beachtung verschafft.

Das Internet ermöglicht neue Formen des Journalismus

Bei der Beschreibung mag sich jetzt so mancher die Augen reiben und fragen, was dann an der Kuration neu gegenüber dem sei, was hinlänglich unter Journalismus verstanden wird. Die Antwort ist so trivial, dass man sie gar nicht aussprechen möchte: Nichts! Neu ist lediglich, dass die klassischen Medien den Journalismus scheinbar verlernt haben und/oder versuchen das was sie können, nämliche Papier bedrucken, 1:1 aufs Internet zu übertragen und merken, dass es so nicht funktioniert. Schlimmer noch, neue Mitspieler aus einem anderen Stall es hingegen sehr wohl schaffen. Google News ist so ein Beispiel, ebenso wie rivva oder filtr.de. Es handelt sich dabei in erster Linie um technische Lösungen, die Inhalte analysieren und dann Zusammenhänge zwischen Artikeln herstellen. Für die Benutzer dieser Aggregatoren hat das den Vorteil, dass sie einen Überblick darüber bekommen, welche Themen gerade im Netz den Ton angeben und welche Artikel sich mit den gleichen Themen beschäftigen. Quasi eine 24h-Redaktionssitzung, die immer wieder bewertet welche Schlagzeilen es gerade nach oben schaffen.

Für sich genommen bieten diese Dienste nur den Mehrwert, dass sie einem das Durchblättern ersparen. Ganz so, als wenn einem am Frühstückstisch ein Packen Zeitungen gereicht wird, die mit Merkzetteln markieren was lesenswert sein könnte: Dort der Sportteil, hier Lokales und für den Feuilleton dann doch lieber was ernsthaftes. Mit Papier ist das schon alleine deswegen undenkbar, weil die wenigsten bereit wären mehrere Zeitungen zu abonnieren und zudem jemand da sein müsste, der vor dem Frühstück die Zeitungen sichtet. Im Web ist das alles kein großes Problem. Geld wird mit Online-Anzeigen verdient, die Artikel somit kostenlos für die Leser und ein Halb- oder Vollautomat reicht aus, um die Sichtung für Millionen von Leser vorzunehmen. Zumindest theoretisch, praktisch sieht die Sache anders aus, denn mit der Monetarisierung im Netz haben gerade die klassischen Verlage ein Problem. Da es aber Online-Publikationen gibt, die Geld einnehmen ist es nicht grundsätzlich unmöglich. Weil es die Platzhirschen nun nicht schaffen, wollen sie den ans Leder, die schon den entscheidenden Schritt gemacht haben.

Wir nennen es Vielfalt

Dabei haben sie vor allem den Suchmaschinengiganten Google im Visier, weswegen das Leistungsschutzrecht auch den Beinamen „Lex Google“ bekam. Das war insofern clever, weil sich das Mitleid mit dem gewinnorientierten Unternehmen Google bei den meisten Beobachtern in Grenzen hält. Doch es wurde dann aus den Augen verloren, dass es da im Internet nicht nur den einen großen Anbieter gibt, sondern zahllose. Im Internet herrscht die Vielfalt, die im Verlagswesen schon lange verloren gegangen ist. Diese Vielfalt zählt(e) zu den Grundpfeilern unserer pluralistisch und demokratisch orientierten Gesellschaft. Mit der Konzentration im Verlagswesen bröckelt dieser Pfeiler und es sind längst nicht mehr nur ländliche Regionen, in denen sich Monopolzeitungen mit der politischen und wirtschaftlichen Prominenz zur Vermeidung kritischer Berichterstattung arrangiert haben. Mit Hilfe des Internets konnte diese Vielfalt ein Stück weit wiederhergestellt werden. Wem die beschönigende Berichterstattung über den ortsansässigen Industriellen spanisch vorkommt, kann einen Klick weiter lesen, dass es eigentlich auch anders ginge.

Damit gerät natürlich die Deutungshoheit ins Wanken und es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass viele Politiker das Spiel der Verleger mitgemacht hatten. Es hatte schließlich lange genug gedauert, die Arrangements zu bewerkstelligen und sich jetzt auch noch mit den ganzen Schreiberlingen im Internet auseinanderzusetzen wäre auch nur wieder Aufwand. Nur so ist es zu erklären, dass mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger auch der Zugang zu Informationen erschwert wird, gleichwohl es im Sinne demokratischer Prinzipien ist, wenn wenn Information frei zugänglich ist.

Der freie Zugang zu Informationen muss möglich bleiben

Damit soll hier nicht der Weltuntergang und das Ende der Demokratie herbeigeredet werden. Zu glauben im Internet schaffe automatisch die Freiheit, der es anderswo mangelt ist fatal. Auch im Netz sind es Eliten, die sich das Werkzeug zu nutze machen können. Der Unterschied ist lediglich, dass der Aufwand deutlich niedriger ist. Trotzdem heißt es wachsam sein, die Verflechtung der klassischen Medien mit den politischen und wirtschaftlichen Akteuren hat bereits ein Ausmass angenommen, das nicht mehr gesellschaftsförderlich ist. Dafür braucht es ein Gegengewicht. Das sind nicht nur neue Medien wie Blogs oder Aggregatoren, sondern ganz allgemein der freie Zugang zu Informationen. Alles was unternommen wird, den zu unterbinden, sei es aus politischem oder wirtschaftlichem Kalkül, muss unterbleiben. Das Internet bietet faszinierende Möglichkeiten, wie Wissen geschaffen und vermittelt werden kann. Es ist ein Werkzeug für alle Menschen und dient nicht dazu Geschäftsmodelle und Ideologien aus vergangenen Jahrhunderten zu bewahren.

Daher gibt es keinen Grund ausgerechnet diejenigen zu belohnen, die mit der Einschränkungen der Informationsflusses konform gehen. Letztlich stellen Links einen Wert dar, der sich auf die verlinkte Seite auswirkt. Sie erhält damit bei Suchmaschinen ein höheres Ranking und rutscht in den Suchergebnissen nach oben. Natürlich folgen Leser auch den Links, indem sie diese anklicken und dort weiterlesen. Damit werden Besucherströme aktiv auf Webseiten geleitet, die im Fall der klassischen Verleger, damit Einnahmen erzielen wollen, die sie auf der anderen Seite niemand anderem gönnen. Um beim konkreten Fall Singold Bote zu bleiben, der nicht kommerziell betrieben wird, wird der Kontrast sogar noch eine Spur stärker, weil die Verlinkungen gänzlich ohne eigenes wirtschaftliches Interesse erfolgen.

Im Vordergrund steht hier die Informationsvermittlung. Deswegen soll auch zukünftig verlinkt werden, um den Lesern möglichst viele Aspekte zu einem Thema zu bieten. Während das bisher relativ undogmatisch gehandhabt wurde, wird das jetzt selektiver stattfinden. Das soll aber nicht auf Kosten der Vielfalt gehen. Stattdessen werden Medien bevorzugt, für die Informationsfreiheit kein Verhandlungsgut auf dem politischen Parkett ist. Das wird die Recherche nicht unbedingt leichter machen und in den nächsten Wochen auch einige Mehrarbeit verursachen. Auf lange Sicht wird sich aber auch das lohnen, denn Freiheit fällt nicht vom Himmel, man muss sie sich erarbeiten.

Nicht das letzte Wort

Um den Vorwurf der Strafaktion wieder aufzugreifen, wird die eher die redaktionelle Arbeit beim Singold Boten betreffen, weil die Recherche umfangreicher ausfallen wird. Es ist auch nicht gesagt, dass die Verlinkungen ewig so restriktiv gehandhabt werden. Wenn es ein Einsehen gibt, also entweder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger so geändert wird, dass es nicht mehr den freien Informationsfluss einschränkt oder die Verleger ihrerseits offiziell auf dessen Durchsetzung verzichten, wird auch der Singold Bote wieder undogmatisch auf alles verlinken, was der Information der Leserinnen und Leser dienlich ist.

Weiterlesen:

LSR und Blogger: Was sagen die Verlage dazu? Klare Kante? von Robert Basic
Lügen fürs Leistungsschutzrecht (6) von Stefan Niggemeier
Onlinedienste und Startups reagieren auf “irrsinniges Gesetz” auf netzwertig.com
In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht auf heise.de
Ein völlig absurdes Gesetz auf taz.de

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Der Artikel In eigener Sache: Leistungsschutzrecht wurde auf Freischwebende Aufmerksamkeit - Das digitale Memorial von Michael Wenzl veröffentlicht.


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